Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Befestigungen mittels Dübeln vorzunehmen. Diese sind jedoch bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen und die Löcher fachgerecht zu verschließen.
Grundsätzlich darf ein Mieter die Wohnung während der Mietzeit nach seinem Geschmack dekorieren. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist er jedoch verpflichtet mit Latexfarben bemalte Wände zu überstreichen bzw. je nach Vereinbarung im Vertrag so herzurichten, dass normale Schönheitsreparaturen ausreichen.