In der COVID-19-Pandemie haben sich viele Arbeitgeber entschieden, ihre Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken. Daher waren viele Büroflächen ungenutzt. Trotzdem hat ein gewerblicher Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn er die Büroräume freiwillig schließt.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist zwar eine Anpassung des Vertrages möglich. Diese kommt hier allerdings nicht in Betracht, denn der Mieter trägt das Risiko, dass die Nutzung der Räume aufgrund der Corona-Pandemie stark eingeschränkt wird.