Paluch & Partner Immobilien Home

Informationen über Strompreiserhöhung

Lesedauer: 1 Minute
27. Dezember 2020

Nach dem Transparenzgebot sind Energiedienstleister verpflichtet, Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise, über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Dem wird jedoch nicht Genüge getan, wenn die Information über eine Preiserhöhung in einem allgemeinen Schreiben versteckt ist.
So darf ein Energiedienstleister nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln den Verbrauchern eine Strompreiserhöhung nicht nur an versteckter Stelle in einer E-Mail ankündigen. Er muss den Verbrauchern ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit diese prüfen können, ob sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns an: 02921 3494160 !

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Paluch & Partner Immobilien

Grandweg 41, 59494 Soest
info@paluch-partner.de
Tel.: 02921 3494160

Mo. – Do. 10:00 - 17:00 Uhr
Fr. 10:00 - 15:00 Uhr
Bürotermine nach Vereinbarung
Google Bewertung
4.9
Basierend auf 66 Rezensionen
js_loader
Erfahrungen & Bewertungen zu Paluch & Partner Immobilien
crossmenu
× Schreiben Sie uns!