Ab Anfang 2021 wird die Provision für Einfamilienhäuser und Wohnungen zukünftig zwischen Verkäufer und Käufer Bundesweit geteilt, sofern der Käufer privat kauft. Der Bundestag sieht vor, dass Verkäufer, die einen Makler beauftragen, künftig mindestens die Hälfte der Provision zahlen müssen. Das ist in Deutschland zwischen 2% bis 3% des Kaufpreises pro Person.